Richtig vorsorgen

Vorsorge: Fünf Dinge, die du wissen solltest

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung oder Organverfügung – es fühlt sich gut an, vorzusorgen!
"Wer das Thema Vorsorge beherzt anpackt, erleichtert auch Angehörigen im Falle eines Falles so manche Entscheidung", sagt Helen Hagge aus Hamburg.
"Wer das Thema Vorsorge beherzt anpackt, erleichtert auch Angehörigen im Falle eines Falles so manche Entscheidung", sagt Helen Hagge aus Hamburg.
Foto: Privat

Vorsorge bewusst planen

Vorsorge zu treffen, ist gut. Und sie tut gut! Denn wer das Thema Vorsorge nicht vor sich herschiebt, hat die Möglichkeit zu einer bewussten Planung. Und er erleichtert den Angehörigen oder Freunden im Fall eines Falles oft so manche Entscheidung.
 
„Das eigene Ableben oder der Gedanke, sich eines Tages vielleicht nicht mehr um sich selber kümmern zu können, hat ja zunächst einmal nichts Negatives oder Trauriges“, sagt auch Helen Hagge, Mitbegründerin und Geschäftsführerin von hyli.de, einer digitalen Plattform zur Hinterlegung von Vorsorge- und Nachlass-Dokumenten.

Patientenverfügung: Es ist deine Entscheidung!

Mit einer Patientenverfügung zum Beispiel legst du rechtswirksam fest, was mit dir geschehen soll, wenn du selbst die Entscheidungen nicht mehr treffen kannst. Etwa nach einem schweren Unfall oder einem Schlaganfall.
 
Auf Basis der Patientenverfügung können Angehörige oder Vertrauenspersonen in deinem Sinne bestimmte Beschlüsse fassen, wenn es beispielsweise um medizinische Maßnahmen geht.
 
Damit verhinderst du möglicherweise auch Streit zwischen den Personen deines Vertrauens. Sie wissen um deine Festlegungen – und können deinem Wunsch entsprechend handeln. 
 
Sprich mit deinen Angehörigen oder Vertrauenspersonen über die Patientenverfügung und deine Wünsche. Denn nicht einmal das detaillierteste Dokument kann alle Eventualitäten abdecken.

Wenn du selbst nicht mehr handeln kannst

Die Realität ist: Wer keine Patientenverfügung hat, kann in eine Situation geraten, die er oder sie sich nie gewünscht hat.
 
„So kann es passieren, dass die betreffende Person in einem Krankenbett liegt und Jahrzehnte an Maschinen angeschlossen bleibt“, betont Helen Hagge, „wenn sie selbst ihren Wunsch nicht mehr kundtun kann. Und nach dem derzeitigen rechtlichen Stand hat auch niemand anderes eine Möglichkeit, diesen Menschen zu erlösen.“
 
Tipp von Helen Hagge: „Deshalb sollte jeder in sich gehen und sorgfältig überlegen, unter welchen Umständen das eigene Leben erhalten bleiben soll und wann man loslassen möchte.“
 
Letzteres kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es keine Aussicht auf Heilung gibt. Mit Hilfe einer Patientenverfügung können die Angehörigen und Vertrauenspersonen diesen Wunsch durchsetzen – notfalls auch mit Hilfe eines Anwalts.

Vorsorge-Dokumente stets aktuell halten

Einmal ausgefüllt und dann die Patientenverfügung nie mehr anschauen? Leider nein.
 
 „Es ist wichtig, die Patientenverfügung gegebenenfalls immer mal wieder zu aktualisieren“, rät die Expertin. „Das Leben verändert sich, Umstände verändern sich, Wünsche verändern sich und auch das Umfeld kann sich verändern.“
 
„War man verheiratet und hat sich scheiden lassen, möchte man vielleicht nicht seinen Ex-Partner als Bevollmächtigten in der Patientenverfügung stehen haben“, gibt Helen Hagge zu bedenken. „Das Gleiche gilt, wenn man sich mit seinen Kindern oder mit der besten Freundin, die als Vertrauenspersonen in der Patientenverfügung genannt sind, verkracht hat. Dann sollten diese Menschen bei bedeutenden Entscheidungen nicht das letzte Wort haben.“
 
Gut zu wissen: Die Patientenverfügung kannst du jederzeit ändern.

Vorsorge-Dokumente: handschriftlich oder digital?

Möchtest du etwas anpassen, kannst du die Patientenverfügung handschriftlich – den aktuellen Gegebenheiten entsprechend – neu ausfüllen.
 
Eine andere Möglichkeit ist es, die Dokumente digital zu hinterlegen. So lässt sich die jeweils letzte Version aufrufen und kann dann aktualisiert werden.
 
„Die Unterlagen müssen nicht nur bei persönlichen Neuerungen, sondern auch rechtlich stets aktuell sein – das ist bei digitalen Dokumenten einfacher“, erläutert Helen Hagge.
 
Doch selbst wer sie digital erstellt, sollte zur Sicherheit stets die jeweils letzte gültige Version ausdrucken und in einem Ordner ablegen. Eine Patientenverfügung notariell beglaubigen zu lassen, ist nicht notwendig.

Vorsorgevollmacht: So wichtig ist sie!

Die Vorsorgevollmacht ist ebenfalls ein außerordentlich bedeutendes Dokument. Wenn die betreffende Person nicht mehr selbst entscheiden kann, haben durch sie Angehörige oder Vertrauenspersonen Zugriff auf Bankkonten, Versicherungsdokumente, Mietverträge oder andere wesentliche Unterlagen.
 
Die in der Vorsorgevollmacht genannten Personen können auch Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden, Maßnahmen in einem Pflegefall einleiten, die Wohnungsauflösung oder Behördengänge übernehmen.
 
Das bedeutet: Für alle wichtigen Themen können Vertrauenspersonen eingesetzt und persönliche Vorstellungen festgelegt werden. Übrigens werden diese Vertrauenspersonen nicht vom Gericht kontrolliert.
 
Tipp von Helen Hagge: „Die Vorsorgevollmacht sollte man ebenfalls stets aktuell halten. Es sollten immer die richtigen Personen an der richtigen Stelle eingetragen sein.“

Vorsorgevollmacht: Wann ein Notar sinnvoll ist

Sollte bei einer Vorsorgevollmacht ein Notar zu Rate gezogen werden? „Wenn es zum Beispiel um größere Besitztümer geht, ist es durchaus sinnvoll, einen Notar einzuschalten“, rät Helen Hagge. „Darüber hinaus ist es eine gute Idee, die Bank oder Geldinstitute gesondert über die erteilte Vorsorgevollmacht zu informieren und die Bevollmächtigten dort ebenfalls zu hinterlegen. Das kann im Zweifel vieles vereinfachen.“

  • Nicht aufschieben: vorsorgen!
  • Vorsorge-Dokumente handschriftlich verfassen oder digital hinterlegen
  • Unterlagen stets aktuell halten
  • Mit den "Herzensmenschen" über die eigenen Wünsche sprechen
  • Gegebenenfalls einen Notar einschalten

Betreuungsverfügung

Wer soll dich betreuen, wenn du selbst nicht mehr in der Lage bist, deine persönlichen Angelegenheiten zu regeln? Das kannst du in einer Betreuungsverfügung festlegen. Diese wird ausschließlich dann wirksam, wenn tatsächlich der Fall eintritt.
 
Mit einer Betreuungsverfügung hast du die Möglichkeit, dem zuständigen Betreuungsgericht Personen vorzuschlagen, die deine Betreuung übernehmen sollen oder – auch das ist möglich – nicht übernehmen sollen.
 
Helen Hagge: „Ohne Betreuungsverfügung und ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin. Es kann selbst dann einen solchen Vormund bestimmen, wenn die betreffende Person verheiratet ist oder Kinder hat. Dieser offiziell bestellte Betreuer oder die Betreuerin ist befugt, wichtige Entscheidungen treffen, etwa über eine Operation oder die Auswahl des Pflegeheims.“
 
Tipp von Helen Hagge: „Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kannst du diejenigen Personen bevollmächtigen, die dich betreuen sollen. Auf diese Weise verhinderst du eine offizielle Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin.“

Sorgerechtsverfügung

Das Wohlergehen der Kinder liegt Eltern ganz besonders am Herzen. In einer Sorgerechtsverfügung können Erziehungsberechtigte hinterlegen, wen sie sich als Vormund für ihre Kinder wünschen.
 
Sie greift dann, wenn beide Elternteile nicht mehr in der Lage sind, für den Nachwuchs zu sorgen, zum Beispiel nach einem tödlichen Unfall.
 
Tipp von Helen Hagge: „Wer die Sorgerechtsverfügung komplett handschriftlich erstellt, inklusive Ort und Datum, kann auf eine notarielle Beglaubigung verzichten. Das bedeutet umgekehrt: Es reicht nicht aus, nur einen Vordruck auszufüllen und diesen dann lediglich zu unterschreiben!“
 
Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, entscheidet wiederum das Gericht, wer das Sorgerecht bekommt. Und das kann manchmal auch nicht im Sinne der Eltern sein.

Eine Sorgerechtsverfügung kann zum Beispiel komplett per Hand erstellt werden. Foto: Pixabay

Sprich mit deinen Vertrauenspersonen über das Sorgerecht

„Mit einer Sorgerechtsverfügung indes ist es möglich, bestimmte Personen auszuschließen, wenn den Eltern diese zu lieblos, zu streng oder generell nicht geeignet erscheinen, die Erziehung der Kinder zu übernehmen“, erläutert Helen Hagge.
 
Auch hier gilt: Sprich mit deinen „Herzenspersonen“ über dein Anliegen. Und halte die Sorgerechtsverfügung immer aktuell!
 
Übrigens: „Weder die Paten, noch die nächsten Angehörigen wie Großeltern oder die Geschwister der Eltern erhalten automatisch das Sorgerecht“, darauf weist Helen Hagge ausdrücklich hin. „Das zeigt, wie wichtig eine Sorgerechtsverfügung ist.“

Organverfügung

In der Organverfügung bestimmen volljährige Personen, ob und wenn ja, welche Organe sie nach ihrem Tod zur Verfügung stellen möchten. Darin ist auch festgelegt, ob sie selbst bereit sind, Organe oder Gewebe anzunehmen.
 
Worin besteht der Unterschied zum Organspendeausweis? Der Organspendeausweis zeigt zum Beispiel nur die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende – ohne die genannten detaillierteren Angaben.
 
Tipp von Helen Hagge: „Um zu einer persönlich richtigen Entscheidung zu kommen, hilft es, sich ausführlich mit diesem Thema zu beschäftigen und sich umfassend zu informieren.“
 
Denn so können Ängste, die oft mit diesem Thema einhergehen, in vielen Fällen ausgeräumt werden.
 
Helen Hagge aus Hamburg ist Geschäftsführerin von hyli.de

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