Vorsorge-Dokumente stets aktuell halten
Einmal ausgefüllt und dann die Patientenverfügung nie mehr anschauen? Leider nein.
„Es ist wichtig, die Patientenverfügung gegebenenfalls immer mal wieder zu aktualisieren“, rät die Expertin. „Das Leben verändert sich, Umstände verändern sich, Wünsche verändern sich und auch das Umfeld kann sich verändern.“
„War man verheiratet und hat sich scheiden lassen, möchte man vielleicht nicht seinen Ex-Partner als Bevollmächtigten in der Patientenverfügung stehen haben“, gibt Helen Hagge zu bedenken. „Das Gleiche gilt, wenn man sich mit seinen Kindern oder mit der besten Freundin, die als Vertrauenspersonen in der Patientenverfügung genannt sind, verkracht hat. Dann sollten diese Menschen bei bedeutenden Entscheidungen nicht das letzte Wort haben.“
Gut zu wissen: Die Patientenverfügung kannst du jederzeit ändern.
Vorsorge-Dokumente: handschriftlich oder digital?
Möchtest du etwas anpassen, kannst du die Patientenverfügung handschriftlich – den aktuellen Gegebenheiten entsprechend – neu ausfüllen.
Eine andere Möglichkeit ist es, die Dokumente digital zu hinterlegen. So lässt sich die jeweils letzte Version aufrufen und kann dann aktualisiert werden.
„Die Unterlagen müssen nicht nur bei persönlichen Neuerungen, sondern auch rechtlich stets aktuell sein – das ist bei digitalen Dokumenten einfacher“, erläutert Helen Hagge.
Doch selbst wer sie digital erstellt, sollte zur Sicherheit stets die jeweils letzte gültige Version ausdrucken und in einem Ordner ablegen. Eine Patientenverfügung notariell beglaubigen zu lassen, ist nicht notwendig.
Vorsorgevollmacht: So wichtig ist sie!
Die Vorsorgevollmacht ist ebenfalls ein außerordentlich bedeutendes Dokument. Wenn die betreffende Person nicht mehr selbst entscheiden kann, haben durch sie Angehörige oder Vertrauenspersonen Zugriff auf Bankkonten, Versicherungsdokumente, Mietverträge oder andere wesentliche Unterlagen.
Die in der Vorsorgevollmacht genannten Personen können auch Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden, Maßnahmen in einem Pflegefall einleiten, die Wohnungsauflösung oder Behördengänge übernehmen.
Das bedeutet: Für alle wichtigen Themen können Vertrauenspersonen eingesetzt und persönliche Vorstellungen festgelegt werden. Übrigens werden diese Vertrauenspersonen nicht vom Gericht kontrolliert.
Tipp von Helen Hagge: „Die Vorsorgevollmacht sollte man ebenfalls stets aktuell halten. Es sollten immer die richtigen Personen an der richtigen Stelle eingetragen sein.“
Vorsorgevollmacht: Wann ein Notar sinnvoll ist
Sollte bei einer Vorsorgevollmacht ein Notar zu Rate gezogen werden? „Wenn es zum Beispiel um größere Besitztümer geht, ist es durchaus sinnvoll, einen Notar einzuschalten“, rät Helen Hagge. „Darüber hinaus ist es eine gute Idee, die Bank oder Geldinstitute gesondert über die erteilte Vorsorgevollmacht zu informieren und die Bevollmächtigten dort ebenfalls zu hinterlegen. Das kann im Zweifel vieles vereinfachen.“
- Nicht aufschieben: vorsorgen!
- Vorsorge-Dokumente handschriftlich verfassen oder digital hinterlegen
- Unterlagen stets aktuell halten
- Mit den "Herzensmenschen" über die eigenen Wünsche sprechen
- Gegebenenfalls einen Notar einschalten
Betreuungsverfügung
Wer soll dich betreuen, wenn du selbst nicht mehr in der Lage bist, deine persönlichen Angelegenheiten zu regeln? Das kannst du in einer Betreuungsverfügung festlegen. Diese wird ausschließlich dann wirksam, wenn tatsächlich der Fall eintritt.
Mit einer Betreuungsverfügung hast du die Möglichkeit, dem zuständigen Betreuungsgericht Personen vorzuschlagen, die deine Betreuung übernehmen sollen oder – auch das ist möglich – nicht übernehmen sollen.
Helen Hagge: „Ohne Betreuungsverfügung und ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin. Es kann selbst dann einen solchen Vormund bestimmen, wenn die betreffende Person verheiratet ist oder Kinder hat. Dieser offiziell bestellte Betreuer oder die Betreuerin ist befugt, wichtige Entscheidungen treffen, etwa über eine Operation oder die Auswahl des Pflegeheims.“
Tipp von Helen Hagge: „Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kannst du diejenigen Personen bevollmächtigen, die dich betreuen sollen. Auf diese Weise verhinderst du eine offizielle Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin.“